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Mittwoch, 9. Oktober 2013

Falsch verstandene Barmherzigkeit

Immer wieder das Wort "Barmherzigkeit" im Zusammenhang mit dem Thema der "Wiederverheiratet Geschiedenen"!  Der Begriff wird nicht richtiger verwendet, indem man ihn andauernd wiederholt. Unabhängig von der Wirklichkeit einer bestimmten Situation, also von der Wahrheit, macht er schlicht keinen Sinn. Wenn ich zum Arzt gehe und dieser mir im Falle einer schweren Erkrankung um der Nächstenliebe und persönlichen Betroffenheit willen verschweigt, wie es wirklich um mich steht, dann mag er scheinbar barmherzig handeln, er tut dies aber zu meinem Nachteil. Denn so wiege ich mich in einer falschen Sicherheit, so dass ich mich nicht auf den Fall der Fälle einstellen kann. Desgleichen lebe ich anders, als wenn ich um den wahren Sachverhalt wüsste. Ob das gemeint sein kann, wenn von Barmherzigkeit die Rede ist: Hilfe zur Täuschung?
Deshalb gehört zur christlich verstandenen Barmherzigkeit unbedingt auch der Wille zur Wahrheit, was im Falle "Wiederverheiratet-Geschiedener" zuerst mal heißen muss, (kirchlich ehegerichtlich) zu überprüfen, ob die vormals geschlossene Ehe tatsächlich gültig und sakramental zustande gekommen ist oder nicht. Und sollte sich herausstellen, dass diese Ehe tatsächlich nach wie vor besteht, dann darf eine so wie oben beschriebene Barmherzigkeit trotzdem nicht so weit gehen, dass sie gegen die Wahrheit Gottes verstößt, sondern wird auf liebende Weise versuchen, Wege für die "Wiederverheiratet-Geschiedenen" zu eröffnen, die ihnen sowohl die Zugehörigkeit zur Kirche als auch die Liebe Gottes vermitteln.

1 Kommentar:

  1. Natürlich kann man (ob man muß ist eine andere Frage) kirchenrechtlich prüfen, ob die Ehe überhaupt eine Ehe war.
    Leider werde ich bei der Sache das Gefühl nicht los, daß dann das Haar in der Suppe gesucht wird: Da wird dann – überspitzt gesagt – ein fehlendes Komma im Ehevorbereitungsprotokoll zu einem Formfehler.
    Das ist auch kein angemessener Umgang mit dem Sakrament.

    Zudem muß man sehen, daß dem Augenschein nach die meisten später zivil geschiedenen Ehen doch gültige Ehen waren. Da braucht man kein förmliches Verfahren, sondern nur gesunden Menschenverstand.
    Wenn ein Paar mit gerade mit 18 Jahren geheiratet hat und sich nach 5 Monaten scheiden läßt, sondern mehrere Jahre zusammen gelebt hat und auch Kinder vorhanden sind, dann bedarf es schon einiger Klimmzüge von Winkeladvokaten, um die Ehe als nichtig anzusehen.

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