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Donnerstag, 23. September 2010

Kündigung wegen Ehebruchs ist rechtswidrig

So las ich gerade unter tagesschau.de. Wenn ein Kirchenmusiker eine außereheliche Beziehung hat, dann muss die Kirche das scheinbar zu dulden, ist ja Privatsache. Was hat das mit Privatsache zu tun, wenn diese öffentlich bekannt wird? Hätte der Kirchenmusiker im stillen Kämmerlein vor sich hin gesündigt, wäre das eine echte Privatsache. Da hätten die kirchlich Verantwortlichen nichts mitbekommen. In jedem x-beliebigen Verein gelten bestimmte Regeln, keine Partei würde rufschädigendes Verhalten dulden, aber die Kirche hat gefälligst alles hinzunehmen, ist ja Privatsache ...
Leider muss ich befürchten, dass kirchlicherseits ein solches Urteil brav hingenommen wird, statt öffentlich klar zu machen, warum und wieso von kirchlichen Mitarbeitern bestimmte Regeln zu beachten sind. Das wäre ein starkes Zeichen, nicht zu kuschen, keine Entschädigung zu zahlen und diese Haltung durchzuziehen! Wenn die Kirche heute nachgibt, was wird dann morgen erst sein?

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