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Freitag, 24. September 2010

Was muss die Kirche bei ihren Angestellten dulden?

Nach dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg zum Fall eines Kirchenmusikers, der in einer außerehelichen zweiten Verbindung lebt, steht einiges zum Fürchten an: Wenn die Kirche einen solchen Kirchenmusiker - trotz Vertrag - nicht rausschmeißen kann, wird die Kirche dann noch einen Mitarbeiter entlassen können, der in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebt? Was kann ein Mitarbeiter sich noch alles leisten, ohne dass die Kirche ihn entlassen kann?

Umgekehrt sehe ich eine große Chance für die Öffentlichkeitsarbeit unserer heiligen (!) katholischen Kirche: Mag die Gesellschaft von Sexualität denken, wie sie will: Sexualität ist nie und nimmer Privatsache, weil sie nicht nur zwei Menschen betrifft, sondern entweder die daraus hervorgehenden Kinder oder auch die Gesellschaft, in die hinein die Praxis sexuell aktiver Menschen wirkt. Ich ärgere mich, wenn die Ehe als Privatsache deklariert wird, obwohl sie in der Regel öffentlich geschlossen wird.

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